Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) können Menschen mit einer gesetzlich geregelten Geldleistung bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit können gefördert werden, wenn Sie fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Allerdings muss der angestrebte berufliche Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Voraussetzung ist daher häufig eine abgeschlossene Erstausbildung.
Folgende Fortbildungsstufen können mit AFBG gefördert werden:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
- Bachelor Professional
- Master Professional
Förderfähige Fortbildungen führen zu "staatlich anerkannten" Abschlüssen. Der Meistertitel sowie Bachelor Professional und Master Professional sind ebenfalls förderfähig.
Komplett ausgeschlossen vom Aufstiegs-BAföG sind:
- Staatsexamen
- Bachelor of Science (B.Sc)
- Bachelor of Arts (B.A.)
- Master of Science (M.Sc.)
- Master of Arts (M.A)
- Master of Business Administration (MBA)
Für die ersten fünf Abschlüsse gibt es Studenten BAföG über das Studentenwerk, sofern es sich um Vollzeit-Studiengänge handelt. Der MBA wird staatlich nicht gefördert.