Kurzzeitkennzeichen 

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder
    gültiger Reisepass (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • ggf. eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers und einen gültigen Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • ZB I (Fahrzeugschein) im Original oder Kopie
  • ZB II (Fahrzeugbrief) im Original oder Kopie
  • gültige Hauptuntersuchung im Original oder Kopie
    Hinweis: Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, dürfen Fahrten nur im Zusammenhang mit der Erlangung der Hauptuntersuchung im gleichen Zulassungsbezirk zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden.

Bei juristischen Personen zusätzlich:

  • der Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr)
  • die Gewerbeanmeldung (nicht älter als ein Jahr) oder Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen und die Personalausweiskopie des Vollmachtgebers

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

Gebühren

EUR 10,20

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

  • ca. 10 Minuten

Fristen

Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Weitere Informationen

Die Ummeldung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.

Im Bürgerservicecenter werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt!

Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.

Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe.

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

  • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.

Ansprechpartner

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Voraussetzungen

  • Sie benötigen das Fahrzeug für:
    • eine Probefahrt, auf der Sie die
    • Gebrauchsfähigkeit
      feststellen und nachweisen können
      oder
    • eine Überführungsfahrt, um das
      Fahrzeug an einen anderen Ort zu
      bringen.
  • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
    Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
  • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
    konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
    nachweisen.
  • Für das Fahrzeug muss eine:
    • EG-Typgenehmigung,
    • Einzelgenehmigung oder
    • Betriebserlaubnis vorliegen.
  • Für das Fahrzeug muss während des gesamten
    Gültigkeitszeitraums eine:
    • gültige Hauptuntersuchung und
    • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
      nachgewiesen werden.
  • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
    elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
    Kurzzeitkennzeichen.

Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • Wohnsitz in Potsdam oder Standort des Fahrzeuges in Potsdam
  • das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden

Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

Die Ummeldung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.

Im Bürgerservicecenter werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt!

Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.

Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe.