Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige Hauptuntersuchung (Prüfprotokoll zur Hauptuntersuchung) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    Auf die Vorlage der gültigen Hauptuntersuchung kann verzichtet werden, wenn das Fahrzeug gleichzeitig abgemeldet werden soll.
  • bei Vertretung durch einen Dritten:
    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

zusätzlich benötigte Unterlagen bei Diebstahl

  • polizeiliche Diebstahlanzeige 

zusätzlich benötigte Unterlagen bei Verlust

  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Hinweis:
Sollte eine Versicherung an Eides statt erforderlich sein, ist das persönliche Erscheinen desjenigen erforderlich, der für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verantwortlich ist. Diese Person muss unter Einreichung eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung die Versicherung an Eides statt abgeben.

Bei Gewerbetreibenden zusätzlich

  • die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)

Bei juristischen Personen zusätzlich

  • der Handelsregisterauszug,
  • die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
  • die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers

Gebühren

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

11,10 Euro - Mindestgebühr für die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines

30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

  • ca. 10 Minuten

Voraussetzungen

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
  • wichtiger Hinweis für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
    • bei Diebstahl ist eine Ersatzausstellung in der Zulassungsbehörde Potsdam möglich (zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag)
    • bei Verlust ist eine Ersatzausstellung in der Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark

Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Ersatzausstellung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
  • Im Bürgerservicecenter
    • ist die Antragstellung nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
    • werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt.
    • Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
    • Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • bei Diebstahl ist eine Ersatzausstellung in der Zulassungsbehörde Potsdam möglich (zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag)
  • bei Verlust ist eine Ersatzausstellung in der Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.