Elternbeiträge
Personensorgeberechtigte haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten. (Essengeld)
Die Elternbeiträge werden vom jeweiligen Träger der Kindertagesbetreuungseinrichtung festgelegt und erhoben. Über Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landeshauptstadt Potsdam) herzustellen.
Werden Kinder in einer durch die Landeshauptstadt geförderten Tagespflegestelle betreut, erhebt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Kostenbeiträge.
Beitragsermäßigung / Beitragsübernahme:
Elternbeiträge können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist.
Der formlose Antrag ist schriftlich im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Bereich Service zu stellen.
Eine Beratung erhalten Sie über den jeweiligen freien Träger und den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Bereich Kindertagesbetreuung.