Elternbeiträge 

Gebühren

keine

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Dem Träger der Einrichtung/ örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Einkommensveränderungen selbständig anzuzeigen. Der Träger der Einrichtung/ der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fragt regelmäßig, üblicherweise 1x im Jahr die Einkommensverhältnisse ab.  Auch ein veränderter Bedarf des Betreuungsumfanges ist anzuzeigen. Daraufhin wird der neuen Beitrag/ die neue Gebühr berechnet und festgesetzt.

Zuständige Stelle

Kindertagespflege: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Kindertagesstätte: Träger der Einrichtung

Voraussetzungen

  • Anspruch auf Kindertagesbetreuung
  • Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson
  • Vertrag mit Kindertagesstätte

Rechtsbehelf

Bei privatem Träger der Einrichtung: Klage

Bei Kindertagespflege und kommunalen Trägern der Einrichtung: Widerspruch gegen Beitragsbescheid

 Ggf. stellt der Träger der Einrichtung/ der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Formulare bereit