Erweiterung für die Klassen C1, C1E, C, CE (LKW)
Kurzbeschreibung
Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis postalisch entgegen.
Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.
Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:
Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Beschreibung
Sie können eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C und CE beantragen.
Die Fahrerlaubniserweiterung führt zur Neuausstellung eines Führerscheins in Scheckkartenformat.
Erforderliche Unterlagen
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- mindestens Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B
- Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- bei nicht Volljährigkeit (des Antragstellers) Vollmacht der Erziehungsberechtigten
- Name der ausbildenden Fahrschule
- aktuelles Lichtbild nach Passverordnung
- Vorlage des vorhandenen Führerscheins
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis 1. Hilfe
- bei Vorbesitz der Klasse B ist ein Nachweis einer Grundqualifikationsprüfung selbstständiger und angestellter Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorzulegen
oder - bei erteilter Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 ist nur eine Weiterbildungsschulung von 35 Stunden zu belegen
Gebühren
- 43,90 € - Bearbeitungsgebühr
- 5,10 € - Direktversand
zusätzlich bei Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (für Berufskraftfahrer)
- 32,50 € - Bearbeitungsgebühr (inkl. Direktversand)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bei postalischer Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlagen
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 Abs.1, § 9, 10, 11,12, 15, 19, 21, 22, 23 der Fahrerlaubnisverordnung und Anlagen 5 und 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fristen
4 - 6 Wochen
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008868.php
- Druckdatum
- 02.10.2023 06:54