Erweiterung für die Klassen C1, C1E, C, CE (LKW)

Erforderliche Unterlagen

Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

Bei der postalischen Beantragung bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

  • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Potsdam
  • mindestens Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B
  • Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • bei nicht Volljährigkeit (des Antragstellers) Vollmacht der Erziehungsberechtigten
  • Name der ausbildenden Fahrschule
  • aktuelles Lichtbild nach Passverordnung
  • Vorlage des vorhandenen Führerscheins
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis 1. Hilfe  
  • bei Vorbesitz der Klasse B ist ein Nachweis einer Grundqualifikationsprüfung selbstständiger und angestellter Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorzulegen
    oder
  • bei erteilter Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 ist nur eine Weiterbildungsschulung von 35 Stunden zu belegen

Gebühren

  • 43,90 € - Bearbeitungsgebühr
  •  5,10 € - Direktversand

zusätzlich bei Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (für Berufskraftfahrer)

  • 32,50 € - Bearbeitungsgebühr (inkl. Direktversand)

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bei postalischer Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Fristen

4 - 6 Wochen

Rechtsgrundlagen

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§§ 7 Abs.1, § 9, 10, 11,12, 15, 19, 21, 22, 23 der Fahrerlaubnisverordnung und Anlagen 5 und 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Passverordnung