Adress- und / oder Namensänderung innerhalb des Zulassungsbezirks
Kurzbeschreibung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Beschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Kontaktdaten
Internet | Onlinedienst zur Adressänderung |
---|
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Unterlagen:
erforderliche Unterlagen bei Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis mit neu eingetragener Anschrift oder
Reisepass (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat) - Bei juristischen Personen ist zusätzlich die Gewerbeummeldung oder eine schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers zur neuen Anschrift und Personalausweiskopie des Geschäftsführers erforderlich.
- ggf. eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind
Hinweis:
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.
erforderliche Unterlagen bei Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt. Die Änderung ist dann nur bei der Zulassungsbehörde möglich. - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis
- ggf. schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten
- gültige Hauptuntersuchung
bei juristischen Personen ist zusätzlich:
- der geänderte Handelsregisterauszug,
- die Gewerbeummeldung,
- eine schriftliche Vertretungsvollmacht und
- die Personalausweiskopie des Geschäftsführers erforderlich
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 10 Minuten
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.
Voraussetzungen
Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Hinweise
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009038.php
- Druckdatum
- 23.11.2024 10:27