Unternehmerkarte

Erforderliche Unterlagen

- Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos

- Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung

- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

  • Personalausweis des Antragstellers
  • Gewerbeanmeldung ( Original / Kopie)

Gebühren

  • 43,00 Euro - für die Unternehmerkarte

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bearbeitungsdauer

7 - 21 Tage

Fristen

Antragsfrist:

15 Werktage - 1 Monat

Die Gültigkeit der Unternehmerkarte beträgt 5 Jahre.

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erteilung Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
  • Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.

Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur noch mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise

Folgekarte:
Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Unternehmerkarte zu stellen.