Werkstattkarte 

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag, inkl. Vollmacht (siehe Download/Links)
  • gültiger Personalausweis der Geschäftsführer: innen; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
  • gültiger Personalausweis der Fachkraft; ggf. andere Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
  • Zertifikat über die Teilnahme an DTCO-Einführungsschulung

Gebühren

30 Euro bis 50 Euro

  • 48,00 €

Zahlungsart

  • bar
  • EC-Karte

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Wochen

Durchschnittliche Herstellungszeit (Herstellung erfolgt durch das Kraftfahrtbundesamt): 1-2 Wochen*

*Die Fahrerlaubnisbehörde setzt sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung, sobald die Werkstattkarte zur Abholung bereitliegt.

Fristen

Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.

Folgekarte: Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 31 Tage vor Ablauf der Gültigkeit der Werkstattkarte zu stellen.

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

  • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
  • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
  • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

Hinweis:

Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden und deren Beliehene

Voraussetzungen

Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

Voraussetzung: Hauptsitz der Firma innerhalb von Potsdam

Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt derzeit nur mit Termin. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Terminverwaltung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (z.B. wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (z.B. Techniker scheidet wegen Ruhestand aus dem Unternehmen aus

Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.