Ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, erhalten Sie über die Datenbank Anabin: https://anabin.kmk.org/anabin.html . Die Gleichwertigkeit ist gegeben, sofern Ihre Hochschule dort mit „H+“ und ihr Abschluss als „gleichwertig“ bewertet wurden. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich ein Zeugnisbewertungsverfahren (Hochschulabschluss) vor der Deutschen Kultusministerkonferenz durchlaufen:
(https://www.kmk.org/zab/-zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung.html ). Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung dürfen Sie keine unqualifizierte Erwerbstätigkeit durchführen.
Grundvoraussetzungen:
- (in Deutschland anerkannter) Hochschulabschluss
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum