§28 Abs. 2 AufenthG – Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger
Kurzbeschreibung
Please note:
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Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG ist als unbefristetes Aufenthaltsrecht an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Sie setzt den dreijährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §28 AufenthG und das Fortbestehen der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland voraus. Zudem müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen (Zertifikat Prüfungsabschluss). Außerdem müssen Sie Ihren Lebensunterhalt nachhaltig sichern. Sie müssen einen Arbeitsvertrag vorlegen, der unbefristet-, oder mindestens noch ein Jahr gültig ist und nicht mehr in der Probezeit sein.
Grundvoraussetzungen:
- Seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG
- Fortbestehen der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet
- Kein Ausweisungsinteresse
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
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Erforderliche Unterlagen
Folgendes müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung einer Niederlassungserlaubnis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempel, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Gemeinsame Erklärung der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
- Bei Eltern:
- Wenn Elternteil und Kind in getrennten Haushalten leben:
- Ausgefüllte Stellungnahme des anderen Elternteils
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Aktueller Arbeitsvertrag (mit einer Gültigkeit von mindest. 1 Jahr ab Zeit der Antragstellung), ggf. der Ehepartnerin /des Ehepartners /der Eltern
- Letzte 12 Gehaltsnachweise; ggf. der Ehepartnerin /des Ehepartners /der Eltern
- Schulbescheinigung
- Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes und ggf. unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Rentenversicherungsverlauf
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Integrationskurs oder geeignete Prüfungszertifikate: Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF, ECL, DSH, DSD)
- Wenn Elternteil und Kind in getrennten Haushalten leben:
Gebühren
- 113,00 Euro
- für Minderjährige 56,50 Euro
Zahlungsart
- EC-Karte oder Bar
Onlineantrag Aufenthaltstitel / digital form service residence permit
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000032337.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 21:30