§9 AufenthG - Niederlassungserlaubnis
Kurzbeschreibung
Please note:
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Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG ist als unbefristetes Aufenthaltsrecht an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Sie setzt den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus, wobei Zeiten des Studiums und der Ausbildung nur hälftig angerechnet werden. Darüber hinaus müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen (Zertifikat Prüfungsabschluss). Zudem ist der Nachweis darüber erforderlich, dass Sie mindestens 60 Monate (5 Jahre) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Außerdem muss Ihr Lebensunterhalt nachhaltig gesichert sein. Das bedeutet Ihr Arbeitsvertrag sollte unbefristet sein oder eine Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben und Sie dürfen nicht mehr in der Probezeit sein.
Grundvoraussetzungen:
- 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum
- Straffreiheit
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
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Erforderliche Unterlagen
Folgendes müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung einer Niederlassungserlaubis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempeln, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Gemeinsame Erklärung der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
- Nachweis über ausreichende (bzw. einfache) Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Integrationskurs oder geeignete Prüfungszertifikate: Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF, ECL, DSH, DSD)
- Arbeitsvertrag (sollte mind. ein Jahr gültig sein; keine Probezeit); ggf. der Ehepartnerin / des Ehepartners
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate; ggf. der Ehepartnerin / des Ehepartners
- Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes und ggf. unbefristetes Arbeitsverhältnis
- sonstiger Finanzierungsnachweis (z.B. Wohngeldbescheid, Jobcenterbescheid, BAföG-Bescheid)
- Aktueller Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
Gebühren
- 113,00 Euro
Zahlungsart
- EC-Karte oder Bar
Onlineantrag Aufenthaltstitel / digital form service residence permit
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000032341.php
- Druckdatum
- 21.12.2024 15:35