Die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG ist als unbefristetes Aufenthaltsrecht an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Sie setzt den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus, wobei Zeiten des Studiums und der Ausbildung nur hälftig angerechnet werden. Darüber hinaus müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen (Zertifikat Prüfungsabschluss). Zudem ist der Nachweis darüber erforderlich, dass Sie mindestens 60 Monate (5 Jahre) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Außerdem muss Ihr Lebensunterhalt nachhaltig gesichert sein. Das bedeutet Ihr Arbeitsvertrag sollte unbefristet sein oder eine Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben und Sie dürfen nicht mehr in der Probezeit sein.
Grundvoraussetzungen:
- 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum
- Straffreiheit