Unterhaltsvorschuss - Änderungsmitteilung
Kurzbeschreibung
- Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung
- regelmäßige Auskunft ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
- Beispiele für Änderungen:
- Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person
- alleinerziehender Elternteil zieht um
- alleinerziehender Elternteil heiratet
- Zusammenzug mit anderem Elternteil
- anderer Elternteil zahlt Unterhalt
- anderer Elternteil ausfindig gemacht
- anderer Elternteil ist gestorben
- Kind ist gestorben
- Kind beendet die Schule
- verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
- Änderungen sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bekannt zu geben
- Meldung an andere Behörden genügt nicht
- zuständige Stelle: Unterhaltsvorschussstelle
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Ansprechpartner
Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Widerspruch
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Küfner | BL, C | +49 331 289-2277 | |
Frau Bartoll | B (ohne BL, Bi) | +49 331 289-2482 | |
Frau Bauer | G, Kos-Koz, N | +49 331 289-3136 | |
Frau Friedrich | H, I, Kro/Krö-Krz | +49 331 289-2481 | |
Frau Kronschwitz | Kre-Kri, R, Z | +49 331 289-2272 | |
Frau Lucke | M, P (ohne Pa, Pä) | +49 331 289-2335 | |
Frau Meier | Ku, V, W | +49 331 289-2320 | |
Frau Pantani | D, J, T (ohne Ta, Tä) | +49 331 289-2282 | |
Frau Pritschow | E, La-Lt | +49 331 289-2966 | |
Frau Puhl | Ka-Kn, Koa-Kor, Kö (ohne Ke) | +49 331 289-2488 | |
Herr Schulze | F, Ke, U | +49 331 289-3134 | |
Frau Seele | Sa-Sch, Y | +49 331 289-2334 | |
Frau Sporys | A, Bi, Pa, Pä, Q, Ta, Tä, X | +49 331 289-3135 | |
Frau Zedler | Lu/ü-Lz, Kra, Kü-Kz, O, Sd-Sz | +49 331 289-2275 |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/unterhaltsvorschuss-aenderungsmitteilung.php
- Druckdatum
- 22.11.2024 01:18