Gutachterausschuss - Verkehrswertgutachten
Kurzbeschreibung
- Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken
- antragsberechtigt sind unter anderem Grundstückseigentümer, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber anderer Rechte am Grundstück
- Anträge auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses zu richten
- Verkehrswertgutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist
- Verkehrswertgutachten sind kostenpflichtig
Beschreibung
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Der Verkehrswert ist der Preis der Immobilie mit seinen wertbestimmenden Eigenschaften, z.B. Lage, Art der Nutzung und vorhandene Bebauung, der bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt am allgemeinen Grundstücksmarkt zu erzielen wäre (Marktwert).
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam erstattet Gutachten über:
- Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Verkehrswerte von Wohn- und / oder Teileigentum
- ortsübliche Nutzungsentgelte für Garagen- und Erholungsgrundstücke
- ortsübliche Pachtzinsen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau
- die Höhe von Vermögensvor -und -nachteilen bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
Antragsberechtigt sind:
- die Eigentümer oder ihnen gleichstehende Berechtigte
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
- Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte
- Grundstückseigentümer und Pächter
Der Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Gegebenenfalls ist zur Bearbeitung des Antrages unsererseits eine Rücksprache mit dem Grundbuchamt sowie mit der Stadtplanung, der Bauaufsicht bzw. der Stadterneuerung hinsichtlich der Art und des Maßes der zulässigen Nutzung notwendig.
Hinweise:
Der Gutachterausschuss für die Grundstückswerte der Stadt Potsdam ist nur für den Bereich der Stadt Potsdam zuständig. Dieser umfasst die Gemarkungen Potsdam, Babelsberg, Drewitz, Bornstedt, Bornim, Eiche, Grube, Nedlitz, Sacrow, Satzkorn, Groß Glienicke, Golm, Neu Fahrland, Fahrland, Marquardt, Uetz, Paaren, Gatow, Krampnitz und Kartzow.
Für das Potsdamer Umland sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark, im Landkreis Havelland bzw. im Land Berlin zuständig.
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Erforderliche Unterlagen
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
- Antragsformular
- unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Antragsberechtigung, z.B. in Form von Erbschein, Vollmacht, Kaufvertrag (wenn der Antragsteller nicht identisch mit dem im aktuellen Grundbuchauszug eingetragenen Eigentümer ist)
- Erklärung des Eigentümers zur Auskunfts- und Vorlagepflicht
- Pacht- oder Mietverträge (Kopien), Privatrechtliche Vereinbarungen
- Bei bebauten Grundstücken: Gebäudegrundrisse, Gebäudequerschnitt oder Angaben über Geschoßhöhen, Baujahr des Gebäudes
- Auflistung von eventuell wertbeeinflussenden Umständen
Die eingereichten Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten zurückgegeben.
Die Belange des Datenschutzes werden berücksichtigt.
Gebühren
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus
- einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
- den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Land Brandenburg:
Die Kosten sind in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung geregelt. Für ein Verkehrswertgutachten richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verkehrswertgutachten nach dem Wert des Wertermittlungsobjekts.
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Die Gebühr wird in Abhängigkeit des ermittelten Wertes erhoben:
900,00 Euro - für Gutachten über unbebaute Grundstücke (Mindestgebühr)
1000,00 Euro - für Gutachten über bebaute Grundstücke (Mindestgebühr)
1000,00 Euro - für Gutachten über den ortsüblichen Pachtzins sowie über ortsübliche Nutzungsentgelte
Zusätzlich zu diesen Gebühren sind die sonstigen anfallenden Kosten zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
- 6 bis 12 Monate
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Gutachterausschussverordnung (BbgGAV)
Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO)
Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Weitere Informationen
keine
Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Verfahrensablauf
- Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
- Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
- Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
- Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
- Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
- Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Voraussetzungen
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Land Brandenburg:
- Formulare: ja, auf der Homepage der Gutachterausschüsse verfügbar
Hinweise
keine
Formulare
Downloads/Links
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Schmidt | Geschäftstellenleiterin Gutachterausschuss | +49 331 289-3183 | |
Frau Kroke | Auskunft | +49 331 289-3182 |
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003705.php
- Druckdatum
- 04.12.2024 09:36