Gutachterausschuss - Verkehrswertgutachten

Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

  • Antragsformular
  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Antragsberechtigung, z.B. in Form von Erbschein, Vollmacht, Kaufvertrag (wenn der Antragsteller nicht identisch mit dem im aktuellen Grundbuchauszug eingetragenen Eigentümer ist)
  • Erklärung des Eigentümers zur Auskunfts- und Vorlagepflicht
  • Pacht- oder Mietverträge (Kopien), Privatrechtliche Vereinbarungen
  • Bei bebauten Grundstücken: Gebäudegrundrisse, Gebäudequerschnitt oder Angaben über Geschoßhöhen, Baujahr des Gebäudes
  • Auflistung von eventuell wertbeeinflussenden Umständen

Die eingereichten Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten zurückgegeben.
Die Belange des Datenschutzes werden berücksichtigt.

Gebühren

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus

  • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
  • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.

Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Land Brandenburg:

Die Kosten sind in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung geregelt. Für ein Verkehrswertgutachten richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verkehrswertgutachten nach dem Wert des Wertermittlungsobjekts.

Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Die Gebühr wird in Abhängigkeit des ermittelten Wertes erhoben: 

900,00 Euro - für Gutachten über unbebaute Grundstücke (Mindestgebühr)
1000,00 Euro - für Gutachten über bebaute Grundstücke (Mindestgebühr)
1000,00 Euro - für Gutachten über den ortsüblichen Pachtzins sowie über ortsübliche Nutzungsentgelte

Zusätzlich zu diesen Gebühren sind die sonstigen anfallenden Kosten zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

  • 6 bis 12 Monate

Fristen

keine

Weitere Informationen

keine

Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Verfahrensablauf

  • Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
  • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
  • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
  • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
  • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
  • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

Zuständige Stelle

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Voraussetzungen

Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

  • Grundstückseigentümer,
  • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

sind.

Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden

es beantragen.

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Land Brandenburg:

  • Formulare: ja, auf der Homepage der Gutachterausschüsse verfügbar

Hinweise

keine