Gutachterausschuss - Verkehrswertgutachten
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Antragsberechtigung, z.B. in Form von Erbschein, Vollmacht, Kaufvertrag (wenn der Antragsteller nicht identisch mit dem im aktuellen Grundbuchauszug eingetragenen Eigentümer ist)
- Erklärung des Eigentümers zur Auskunfts- und Vorlagepflicht
- Pacht- oder Mietverträge (Kopien), Privatrechtliche Vereinbarungen
- Bei bebauten Grundstücken: Gebäudegrundrisse, Gebäudequerschnitt oder Angaben über Geschoßhöhen, Baujahr des Gebäudes
- Auflistung von eventuell wertbeeinflussenden Umständen
Die eingereichten Unterlagen werden zusammen mit dem Gutachten zurückgegeben.
Die Belange des Datenschutzes werden berücksichtigt.
Gebühren
Die Gebühr wird in Abhängigkeit des ermittelten Wertes erhoben:
900,00 Euro - für Gutachten über unbebaute Grundstücke (Mindestgebühr)
1000,00 Euro - für Gutachten über bebaute Grundstücke (Mindestgebühr)
1000,00 Euro - für Gutachten über den ortsüblichen Pachtzins sowie über ortsübliche Nutzungsentgelte
Zusätzlich zu diesen Gebühren sind die sonstigen anfallenden Kosten zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
6 bis 12 Monate
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Brandenburgische Gutachterausschussverordnung (BbgGAV)
Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO)
Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)