Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht
Erforderliche Unterlagen
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
- Antragsformular
- Beschreibung der Maßnahme (Veränderung des Denkmals)
- Dokumentation des Ist-Zustandes und der geplanten Veränderung am Denkmal
- entsprechende Bauzeichnungen
- eventuelle notwendige bauhistorische Gutachten
- Schadenskartierungen
- Holzgutachten
Der Inhalt und der Umfang der Antragsunterlagen sollten vor Abgabe mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde geklärt werden. Bitte nehmen Sie dazu Verbindung zu uns auf.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Fristen
Erlöschen der Genehmigung
- bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
- bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Weitere Informationen
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.
Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
- die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen
oder
- überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.
Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.