Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Beschreibung der Maßnahme (Veränderung des Denkmals)
  • Dokumentation des Ist-Zustandes und der geplanten Veränderung am Denkmal
  • entsprechende Bauzeichnungen
  • eventuelle notwendige bauhistorische Gutachten
  • Schadenskartierungen
  • Holzgutachten

Der Inhalt und der Umfang der Antragsunterlagen sollten vor Abgabe mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde geklärt werden. Bitte nehmen Sie dazu Verbindung zu uns auf.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

Fristen

Erlöschen der Genehmigung

  • bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
  • bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

Weitere Informationen

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.

Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:

  • die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen

oder

  • überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.

Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.

Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.