Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmalen beabsichtigen, müssen zuvor von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und genehmigt werden.
So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmalen oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.
Beispiele:
- Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
- garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen;
- Schachtungs und Fundamentarbeiten;
- Bodenaustausch;
- Wegebau;
- Leitungsverlegungen;
- Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
- Beseitigung von Wildwuchs.
Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.
Hinweis: Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde.