Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens

Erforderliche Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O"
    -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-09 03/A zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und des kommunalen Steueramtes
  • Protokoll der Abnahme des Bauaufsichtsamtes (Telefon: +49 331 289-2629 oder -2611)
  • Grundriss des Betriebes (Maßstab 1:100) aus dem Lage und räumliche Gestaltung des Betriebes ausreichend ersichtlich sind. Hierzu gehören neben den Betriebsräumen auch alle Nebenräume und Räume für das Personal.
  • Aufstellerlaubnis für die Aufstellung von Spielautomaten, entsprechend § 33 c (1) GewO

 

Antrag einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG):

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
    Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern, sind die persönlichen Angaben für die Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR)
    -> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-09 03/A zu beantragen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und des kommunalen Steueramtes
  • Protokoll der Abnahme des Bauaufsichtsamtes (Telefon: +49 331 289-2629 oder -2611)
  • Grundriss des Betriebes (Maßstab 1:100) aus dem Lage und räumliche Gestaltung des Betriebes ausreichend ersichtlich sind. Hierzu gehören neben den Betriebsräumen auch alle Nebenräume und Räume für das Personal.
  • Aufstellerlaubnis für die Aufstellung von Spielautomaten, entsprechend § 33 c (1) GewO
  • Soweit das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, einen Auszug aus dem Register
  • Gesellschaftervertrag für Gesellschaften in Gründung (Vorgesellschaften)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag Vertretungsberechtigten zusätzlich: 

  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR) Belegart "O"
    -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt unter dem Verwendungszweck: 0401-III-3214-09 03/A zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
  • Auskunft über Einträge im Zentralen Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts - www.vollstreckungsportal.de (§ 882 b/h ZPO)
  • Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte (§ 26 InsO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes und des kommunalen Steueramtes

Gebühren

300,00 Euro bis 3.000,00 Euro für die Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung

2.500,00 Euro für die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Brandenburgisches Spielhallengesetz

Weitere Informationen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 33i GewO eine Spielhalle oder ähnliches Unternehmen betreibt ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein.