Auskunft zum Denkmal beantragen
Kurzbeschreibung
- Angaben zum Denkmal Auskunft
- Denkmale sind z.B: Baudenkmale, technische Denkmale, Gartendenkmale, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale
- Denkmalinformationen erhält jedermann aus den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und dem Geoportal der zuständigen Stelle
- Weitergehende Auskünfte und Informationen müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden
- In einigen Fällen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich sein
- Auskunft ist gebührenfrei.
- zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) als Denkmalfachbehörde
Beschreibung
Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:
A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,
B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,
C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),
D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | denkmalpflegerathaus.potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.
Gebühren
keine
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Denkmalbereichssatzung zum Schutz des UNESCO Welterbes in Potsdam (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Nowawes (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Berliner Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsdam (inkl. Karte)
Satzung zum Schutz der Nauener Vorstadt (inkl. Karte)
Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Brandenburg zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs "Jägervorstadt" in Potsdam (inkl. Karte)
Verfahrensablauf
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Voraussetzungen
Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.
Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003720.php
- Druckdatum
- 03.12.2024 18:41