Auskunft zum Denkmal beantragen
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.
Gebühren
keine
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Denkmalbereichssatzung zum Schutz des UNESCO Welterbes in Potsdam (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Nowawes (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Berliner Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsdam (inkl. Karte)
Satzung zum Schutz der Nauener Vorstadt (inkl. Karte)
Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Brandenburg zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs "Jägervorstadt" in Potsdam (inkl. Karte)
Verfahrensablauf
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Voraussetzungen
Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.
Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.