Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:
A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,
B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,
C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),
D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.