Die Untere Fischereibehörde führt selbst KEINE Prüfungen mehr durch.
Beschreibung
Das Bestehen einer schriftlichen Prüfung ist für die Erlangung des Fischereischeines im Land Brandenburg notwendig.
Es besteht die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs und die Prüfung, durch Personen die von der obersten Fischereibehörde anerkannt wurden, zu absolvieren. (Weitere Informationen siehe Downloads / Links)
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular beizufügen.
Der Antragsteller darf in den letzten 5 Jahren nicht in relevanten Bereichen straffällig geworden sein.
Gebühren
Für den Lehrgang wird pro Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von 85,00 Euro erhoben.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € und wird am Tag der Prüfung in bar fällig.
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15.07.2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]