Fischerei - Anglerprüfung

Erforderliche Unterlagen

Mindestalter am Tag der Prüfung: 14 Jahre

Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular beizufügen.

Der Antragsteller darf in den letzten 5 Jahren nicht in relevanten Bereichen straffällig geworden sein.

Gebühren

Erteilung eines Fischereischeins: 25,00 €

Jugendfischereischein: 2,50 €

Zweitschrift eines Fischereischeins: 10,00 €

Rechtsgrundlagen

Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178) in der derzeit gültigen Fassung

Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008 (GVBl.II/08, [Nr. 24], S.386) in der derzeit gültigen Fassung

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl. II/14, [Nr. 47] in der derzeit gültigen Fassung