Anglerprüfung
Erforderliche Unterlagen
Mindestalter am Tag der Prüfung: 14 Jahre
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular beizufügen.
Der Antragsteller darf in den letzten 5 Jahren nicht in relevanten Bereichen straffällig geworden sein.
Gebühren
Für den Lehrgang wird pro Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von 85,00 Euro erhoben.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € und wird am Tag der Prüfung in bar fällig.
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15.07.2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]
Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008 (GVBl.II/08, [Nr. 24], S.386)