Fischerei - Anglerprüfung
Erforderliche Unterlagen
Mindestalter am Tag der Prüfung: 14 Jahre
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular beizufügen.
Der Antragsteller darf in den letzten 5 Jahren nicht in relevanten Bereichen straffällig geworden sein.
Gebühren
Erteilung eines Fischereischeins: 25,00 €
Jugendfischereischein: 2,50 €
Zweitschrift eines Fischereischeins: 10,00 €
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178) in der derzeit gültigen Fassung
Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008 (GVBl.II/08, [Nr. 24], S.386) in der derzeit gültigen Fassung
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl. II/14, [Nr. 47] in der derzeit gültigen Fassung