Anglerprüfung 

Erforderliche Unterlagen

Mindestalter am Tag der Prüfung: 14 Jahre

Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular beizufügen.

Der Antragsteller darf in den letzten 5 Jahren nicht in relevanten Bereichen straffällig geworden sein.

Gebühren

Für den Lehrgang wird pro Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von 85,00 Euro erhoben.

Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € und wird am Tag der Prüfung in bar fällig.

Rechtsgrundlagen

Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13.05.1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15.07.2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]

Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008 (GVBl.II/08, [Nr. 24], S.386)