Fischereischein 

Erforderliche Unterlagen

Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.

  • Wohnsitz des Antragstellers in Potsdam
  • ausgefüllter Antrag auf Fischereischein / Abgabemarke
  • bei Jugendlichen Einverständniserklärung der Eltern
  • Personalausweiskopie (beide Seiten)
  • ein aktuelles Passbild (darf weder gesiegelt oder gestempelt sein)
  • Prüfungszeugnis

bei Verlust des Fischereischeins:

  • Wohnsitz des Antragstellers in Potsdam
  • ein aktuelles Passbild (darf weder gesiegelt oder gestempelt sein)
  • Prüfungszeugnis der Anglerprüfung

Gebühren

  • Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR
  • Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR

(Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw)

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der für den Wohnsitz oder den Aufenthalt zuständigen unteren Fischereibehörde
  • Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises
  • Zahlung der Gebühr
  • Erteilung des Dokuments

Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich.

Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.

Zuständige Stelle

Untere Fischereibehörde

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jugendfischereischeine können nach vollendeten 8. Lebensjahr erteilt werden)

Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen

  • Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten erfolgt ist,
  • Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung erfolgt ist,
  • Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze erfolgt ist und kein Bußgeld verhangen wurde

Formulare der unteren Fischereibehörden stehen online zur Verfügung

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nein