Fischereischein
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Fischereischeinerteilung
- aktuelles Passbild
- Nachweis der Sachkunde (Zeugnis über die Anglerprüfung, Berufsausbildungsnachweis, Diplom etc.) mit Ausnahme des Jugendfischereischeines
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
- Wohnsitz des Antragstellers in Potsdam
- ausgefüllter Antrag auf Fischereischein / Abgabemarke
- bei Jugendlichen Einverständniserklärung der Eltern
- Personalausweiskopie (beide Seiten)
- ein aktuelles Passbild (darf weder gesiegelt oder gestempelt sein)
- Prüfungszeugnis
bei Verlust des Fischereischeins:
- Wohnsitz des Antragstellers in Potsdam
- ein aktuelles Passbild (darf weder gesiegelt oder gestempelt sein)
- Prüfungszeugnis der Anglerprüfung
Gebühren
- Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR
- Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR
(Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw)
- 10,00 Euro - Zweitschrift eines Fischereischeins
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der für den Wohnsitz oder den Aufenthalt zuständigen unteren Fischereibehörde
- Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises
- Zahlung der Gebühr
- Erteilung des Dokuments
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich.
Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
Zuständige Stelle
Untere Fischereibehörde
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jugendfischereischeine können nach vollendeten 8. Lebensjahr erteilt werden)
Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen
- Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten erfolgt ist,
- Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung erfolgt ist,
- Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze erfolgt ist und kein Bußgeld verhangen wurde
Formulare der unteren Fischereibehörden stehen online zur Verfügung