Abgeschlossenheitsbescheinigung 

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Bauvorlagen für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Umfang, Art, Inhalt und Anzahl der Antragsunterlagen richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen

  • formloser Antrag mit folgenden Mindest-Angaben:
    • Name und Anschrift des Antragstellers (= Grundstückseigentümer)
    • Bezeichnung des Grundstückes mit katastermäßiger Bezeichnung, Grundbuch, Blatt-Nr. sowie Bezeichnung nach Ort, Str. und Hausnr.
    • Angabe, für welche Nutzungseinheit(en) das Wohnungs- bzw. Sondereigentum im bestehenden bzw. zu errichtenden Gebäude begründet werden soll
    • Lageplan und Aufteilungsplan lesbar im Format DIN A3

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch im "Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß WEG" unter Downloads / Links.

Hinweise:

  • Alle Unterlagen sind in mindestens 2-facher Ausfertigung (2 getrennt geheftete Sätze) einzureichen.
  • Der Antrag und alle Antragsunterlagen sind vom Antragsteller zu unterschreiben.
  • Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist die Vollmacht des Antragstellers erforderlich.

Gebühren

Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO), Anlage 1, Tarifstelle 10.10 - Abgeschlossenheitsbescheinigung 

Rahmengebühr: mindestens 100,- EUR, höchstens 2.500,- EUR

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung des Antrages ist abhängig von der Vollständigkeit der angeforderten Antragsunterlagen für die Ausstellung von Bescheinigungen.
  • ohne vollständige Antragsunterlagen ruht die Bearbeitung
  • Beantragte Abgeschlossenheitsbescheinigungen für noch zu errichtende Gebäude / Wohnungen ruhen solange, bis über die Baugenehmigung für das Gebäude positiv entschieden worden ist.