Abgeschlossenheitsbescheinigung
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Bauvorlagen für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Umfang, Art, Inhalt und Anzahl der Antragsunterlagen richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen
- formloser Antrag mit folgenden Mindest-Angaben:
- Name und Anschrift des Antragstellers (= Grundstückseigentümer)
- Bezeichnung des Grundstückes mit katastermäßiger Bezeichnung, Grundbuch, Blatt-Nr. sowie Bezeichnung nach Ort, Str. und Hausnr.
- Angabe, für welche Nutzungseinheit(en) das Wohnungs- bzw. Sondereigentum im bestehenden bzw. zu errichtenden Gebäude begründet werden soll
- Lageplan und Aufteilungsplan lesbar im Format DIN A3
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch im "Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß WEG" unter Downloads / Links.
Hinweise:
- Alle Unterlagen sind in mindestens 2-facher Ausfertigung (2 getrennt geheftete Sätze) einzureichen.
- Der Antrag und alle Antragsunterlagen sind vom Antragsteller zu unterschreiben.
- Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist die Vollmacht des Antragstellers erforderlich.
Gebühren
Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO), Anlage 1, Tarifstelle 10.10 - Abgeschlossenheitsbescheinigung
Rahmengebühr: mindestens 100,- EUR, höchstens 2.500,- EUR
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung des Antrages ist abhängig von der Vollständigkeit der angeforderten Antragsunterlagen für die Ausstellung von Bescheinigungen.
- ohne vollständige Antragsunterlagen ruht die Bearbeitung
- Beantragte Abgeschlossenheitsbescheinigungen für noch zu errichtende Gebäude / Wohnungen ruhen solange, bis über die Baugenehmigung für das Gebäude positiv entschieden worden ist.