Fundsachen - Abholung
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Abholung durch Dritte
- Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache
Gebühren
- kostenfrei - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von unter 25,00 Euro
- 06,00 Euro - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von 25,00 Euro bis unter 150,00 Euro
- 11,00 Euro - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von 150,00 Euro bis unter 500,00 Euro
- 16,00 Euro (je angefangene 500,00 Euro) - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert ab 500,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen.
Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.
Für verlorene Ausweisdokumente ist ein persönliches Erscheinen nach Terminvereinbarung im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam notwendig, um zugleich ggf. neue oder vorläufige Dokumente zu beantragen.
Hinweise
Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Hinweis:
Der Finder kann Anspruch auf Finderlohn angemeldet haben.