Beurkundung eines Sterbefalles
Kurzbeschreibung
- Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Daten oder Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls und Ausstellung der Sterbeurkunde noch fehlen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung mündlich oder schriftlich möglich
- Kosten: 15€
- zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben.
- Sterbefallanzeigen und Unterlagen für Sterbefallbeurkundungen können von Bestattungsunternehmen bis auf weiteres im Standesamt nur hinterlassen bzw. vorab per E-Mail oder Telefax und anschließend per Post an das Standesamt gesandt werden. Bitte senden Sie nur Kopien von Personenstandsurkunden und keine Originale.
- Nach erfolgter Beurkundung werden die erstellten Sterbeurkunden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post an das Bestattungsunternehmen versandt. Bitte übersenden Sie kein Bargeld! Für die Rücksendung wird ein ausreichend frankierter Rückumschlag benötigt. Eine persönliche Vorsprache von Bestattungspersonal im Standesamt zur Abholung der Urkunde(n) ist bis auf weiteres nicht möglich.
Beschreibung
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam ereignen.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | sterbefaellerathaus.potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung ist formlos.
Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:
- Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
- ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
- ggf. Vorsorgevollmacht
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.
Gebühren
- Gebühr: 15,00 EUR.
15,00 Euro - 1. Exemplar der Sterbeurkunde
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
15,00 Euro - Bescheinigung über eine beantragte Zurückstellung der Beurkundung
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
- 1 bis 3 Tage
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Zuständige Stelle
Standesamt
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Gericht
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003808.php
- Druckdatum
- 19.04.2024 23:08