Die Antragstellung ist formlos.
Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:
- Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
- ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
- ggf. Vorsorgevollmacht
Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.