Beurkundung eines Sterbefalles

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung ist formlos.

Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:

  • Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
  • ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
  • ggf. Vorsorgevollmacht

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

Gebühren

16,00 Euro - 1. Exemplar der Sterbeurkunde
  8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

16,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
  8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe

16,00 Euro - Bescheinigung über eine beantragte Zurückstellung der Beurkundung

 

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Fristen

  • 1 bis 3 Tage

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Voraussetzungen:

Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.

Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.