Beurkundung eines Sterbefalles 

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung ist formlos.

Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:

  • Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
  • ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
  • ggf. Vorsorgevollmacht

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

Gebühren

  • Gebühr: 15,00 EUR.

15,00 Euro - 1. Exemplar der Sterbeurkunde
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar


15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe


15,00 Euro - Bescheinigung über eine beantragte Zurückstellung der Beurkundung

 

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

  • 1 bis 3 Tage

Fristen

Es gibt keine Fristen. 

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Zuständige Stelle

Standesamt

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
  • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).

Rechtsbehelf

- Anweisung durch das Gericht