Wenn Sie Unterhaltsansprüche eines Kindes / Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres geltend machen wollen, beraten und unterstützen wir Sie, auch wenn keine Beistandschaft besteht.
Die Beratung / Unterstützung beinhaltet u. a.:
- Unterhaltsberechnungen
- Ermittlungen
- Schriftverkehr
Unterhaltspflichtige dürfen wir nicht beraten!