Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU) 

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Potsdam
  • Mindestalter 18 Jahre
  • persönliches Erscheinen

Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie hier.

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • EU-Scheckkartenführerschein im Original
  • ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung

Gebühren

  • 15,00 € - Internationaler Führerschein

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

In der Regel sofort

Der Internationale Führerschein wird Ihnen im Zuge des Termins durch die Sachbearbeiter/- innen sofort ausgestellt.

Fristen

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Land Brandenburg:

Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.