Bundesausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (BAföG)  

Erforderliche Unterlagen

Den BAföG-Antrag und weitere Informationen finden Sie über den Link zum Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bzw. dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/

https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Können bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen 

  • die erforderlichen Feststellungen durch das Amt nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen getroffen oder 
  • Zahlungen nicht innerhalb von 10 Kalenderwochen geleistet werden, 

wird durch das Amt eine Abschlagszahlung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des voraussichtlich zustehenden Bedarfs geleistet.

Fristen

Es gibt keine Frist, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:

  • Falsche oder unvollständige Angaben oder das Versäumen von Änderungsmeldungen können zu Geldbußen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.. Zu Unrecht gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
  • Sie müssen dem Amt für Ausbildung jede Änderung der wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse sofort schriftlich mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sich Ihr Einkommen ändert, Sie die Ausbildung wechseln, abbrechen, beenden oder wenn Ihre Geschwister das tun.
  • Wenn nötig, können die Angaben zum Einkommen oder zum Vermögen durch Datenabgleich bei den zuständigen Stellen überprüft werden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:

  • Registrieren Sie sich bei BAföG Digital und legen Sie ein "einfaches" Nutzerkonto an.
  • Füllen Sie online mittels des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt.
  • Alternativ zur Anlegung eines Nutzerkontos bei BAföG Digital können Sie sich auch mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises registrieren.

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen.
  • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen.
  • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
  • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
 

Ansprechpartner

Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung am Ort der Ausbildungsstätte

Schülerinnen und Schüler: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Auszubildenden

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Soziale Leistungen und Integration
Arbeitsgruppe Bildungs- und Teilhabeleistungen, BAföG und AFBG

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Sachlich zuständig sind die von den Landkreisen und kreisfreien Städten errichteten Ämter für Ausbildungsförderung und die Studentenwerke des Landes Brandenburg. Sie führen die Aufgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Auftrage des Bundes durch.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 45 Absätze 1 und 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Voraussetzungen

  • Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
    • weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
    • Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können,
    • Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
    • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
    • Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder
    • höhere Fachschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, die nicht nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, 
    • Sie die Schule in Vollzeit besuchen.
    • Sie Ausländerin oder Ausländer sind und zum Beispiel:
      • ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
      • Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind (Unionsbürgerin, Unionsbürger) und als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder Selbstständige oder Selbstständiger unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind beziehungsweise als Kind oder Ehefrau oder Ehemann eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind,
      • eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, zum Beispiel einen entsprechenden Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen oder
      • sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit gearbeitet haben.

Praktikum:
Sie erhalten BAföG für das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei einem Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU können auch kürzere Praktika gefördert werden.

Rechtsbehelf

  • In der Regel Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Den Antrag auf BAföG und weitere Informationen finden Sie über den Link zum Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bzw. dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: 

https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html

Stellen Sie Ihren Antrag sicher digital:

https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/

Es gibt folgende Hinweise:

  • Falsche oder unvollständige Angaben oder das Versäumen von Änderungsmeldungen können zu Geldbußen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.. Zu Unrecht gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
  • Sie müssen dem Amt für Ausbildung jede Änderung der wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungsverhältnisse sofort schriftlich mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sich Ihr Einkommen ändert, Sie die Ausbildung wechseln, abbrechen, beenden oder wenn Ihre Geschwister das tun.
  • Wenn nötig, können die Angaben zum Einkommen oder zum Vermögen durch Datenabgleich bei den zuständigen Stellen überprüft werden.