Beschreibung
Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie im Bürgerservice stellen. Wir leiten Ihren Antrag an das entsprechende Fachamt weiter.
- Es besteht ein Grundrecht auf Akteneinsicht und Informationszugang
- Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden
- Das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt:
- soweit überwiegende öffentliche Interessen zu schützen sind
- soweit überwiegende private Interessen zu schützen sind
- wenn spezielles Bundes- oder Landesrecht den Informationszugang regelt
- wenn ein Verwaltungsverfahren läuft