Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie im Bürgerservice stellen. Wir leiten Ihren Antrag an das entsprechende Fachamt weiter.
Es besteht ein Grundrecht auf Akteneinsicht und Informationszugang
Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden
Das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt:
soweit überwiegende öffentliche Interessen zu schützen sind
soweit überwiegende private Interessen zu schützen sind
wenn spezielles Bundes- oder Landesrecht den Informationszugang regelt
wenn ein Verwaltungsverfahren läuft
Hinweis zu unseren Servicezeiten
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.