Akteneinsicht Überblick Details Downloads / Links Kontakt Beschreibung Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie im Bürgerservice stellen. Wir leiten Ihren Antrag an das entsprechende Fachamt weiter. Es besteht ein Grundrecht auf Akteneinsicht und Informationszugang Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden Das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt: soweit überwiegende öffentliche Interessen zu schützen sind soweit überwiegende private Interessen zu schützen sind wenn spezielles Bundes- oder Landesrecht den Informationszugang regelt wenn ein Verwaltungsverfahren läuft Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin Seit dem 13.04.2015 erfolgt eine Bearbeitung Ihrer Anliegen nur noch mit Termin. Bitte vereinbaren Sie diesen vor Ort am Infoschalter des Bürgerservicecenters. Symbol für Seitenanfang zum Seitenanfang Unterlagen keine Gebühren keine Rechtsgrundlagen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Weitere Links Wegweiser zur Akteneinsicht Die Landesbeauftragte für Datenschutz Brandenburg Verwaltungsstruktur 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter