Ein Reisepass wird grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der europäischen Union benötigt.
Nur wenn bis zum Reiseantritt weniger als 3 Werktage bleiben, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben und besitzt maximal 1 Jahr Gültigkeit.
Ein vorläufiger Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.
Bei Minderjährigen muss ein vorläufiger Pass von den Sorgeberechtigten persönlich beantragt werden, die Anwesenheit des Kindes bzw. des Jugendlichen ist zwingend erforderlich.
Er kann auch von einer Meldebehörde ausgestellt werden, in deren Gebiet der Antragsteller nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In diesem Fall wird eine sog. Passermächtigung vom Hauptwohnsitz benötigt.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Über die Einreisebestimmungen haben Sie sich, zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.