Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und / oder EG- bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Ist vom Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt, ist der Nachweis der Verfügungsberechtigung und dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, durch Vorlage einer Originalrechnung zu erbringen.
- gültiger Personalausweis des Halters oder
gültiger Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat) - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Angabe der IBAN und BIC bzw. bei Bevollmächtigung Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Mandats vom Vollmachtgeber für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. zusätzlich schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
bei Gewerbetreibenden zusätzlich:
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als ein Jahr)
bei juristischen Personen zusätzlich :
- der Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr)
- die Gewerbeanmeldung (nicht älter als ein Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweiskopie des Vollmachtgebers
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
30,00 Euro - Mindestgebühr für die Neuzulassung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Abhängig vom Einzelfall.
-
ca. 15 Minuten
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§§ 3, 6, 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MzuKraftStV)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Zuständige Stelle
Zulassungsstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
- keine Kfz-Steuerrückstände und offene Gebührenforderungen des Halters
Hinweise
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Sie haben die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Dazu können Sie den Online-Dienst Wunschkennzeichen Potsdam benutzen.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Ummeldung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
- Im Bürgerservicecenter
- ist die Ummeldung mit Halterwechsel nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
- werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt.
- Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
- Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Ummeldung des Fahrzeuges ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.