Wiederzulassung eines in Potsdam / Potsdam-Mittelmark außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Beschreibung
Ein außer Betrieb gesetztes Potsdamer / Potsdam-Mittelmärker Fahrzeug wird wieder zum Verkehr zugelassen mit und ohne Wechsel des Halters.
Weitere Informationen:
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.
Hinweise:
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Sie haben die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Dazu können Sie den Online-Dienst Wunschkennzeichen Potsdam benutzen.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Wiederzulassung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
- Im Bürgerservicecenter
- ist die Antragstellung nur möglich, wenn Sie im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind.
- werden Kfz-Angelegenheiten nur für Privatpersonen und nur in Verbindung mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt.
- Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
- Für Kfz-Angelegenheiten ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die Online-Terminvergabe
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Wiederzulassung des Fahrzeuges ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Kontaktdaten
Internet | Onlinedienst zur Wiederzulassung |
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Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
- Angabe der IBAN und BIC bei Bevollmächtigung Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Mandats vom Vollmachtgeber für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzliche Unterlagen sind vorzulegen, wenn:
- bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können. - bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden - bei Änderungen am Fahrzeug: ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden.
bei Gewerbetreibenden zusätzlich:
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
bei juristischen Personen zusätzlich:
- der Handelsregisterauszug
- die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
23,00 Euro - Mindestgebühr für Wiederzulassung bei gleichbleibendem Kennzeichen
30,00 Euro – Mindestgebühr für Wiederzulassung mit neuen Kennzeichen
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 15 Minuten
Rechtsgrundlagen
§§ 6, 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftStV)
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- es handelt sich um ein außer Betrieb gesetztes Potsdamer / Potsdam-Mittelmärker Fahrzeug
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
- keine Kfz-Steuerrückstände oder / und offene Gebührenforderungen des Halters
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008561.php
- Druckdatum
- 03.12.2024 17:57