Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
23,00 Euro - Mindestgebühr für Wiederzulassung bei gleichbleibendem Kennzeichen
30,00 Euro – Mindestgebühr für Wiederzulassung mit neuen Kennzeichen
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.