Ersatzausstellung nach Diebstahl / Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Beschreibung
Bei Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Zulassungsbehörde zu informieren und die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes notwendig.
Eine Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann erst nach einem erfolglosen Aufbietungsverfahren ausgestellt werden.
Aufbietungsverfahren:
- Die Aufbietung erfolgt durch die Veröffentlichung der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) im elektronischen Verkehrsblatt.
- Nach einer Aufbietungsfrist von 14 Tagen ab Veröffentlichung, in der sich der Finder noch melden und das Aufbietungsverfahren stoppen kann, verliert die ZB II ihre Gültigkeit.
- Nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann eine neue ZB II ausgestellt werden.
Hinweise:
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- bei Verlust / Diebstahl der ZB II (Fahrzeugbrief) ist die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes durch die Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
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Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
zusätzlich benötigte Unterlagen bei Diebstahl:
- Diebstahlanzeige der Polizei
zusätzlich benötigte Unterlagen bei Verlust:
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Hinweis:
Sollte eine Versicherung an Eides statt erforderlich sein, ist das persönliche Erscheinen desjenigen erforderlich, der für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verantwortlich ist. Diese Person muss unter Einreichung eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung die Versicherung an Eides statt abgeben.
Bei Gewerbetreibenden zusätzlich
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
Bei juristischen Personen zusätzlich
- der Handelsregisterauszug,
- die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
10,20 Euro - Mindestgebühr für die Ausstellung der ZB Teil II
30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Bearbeitungsdauer
- ca. 15 Minuten
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
- wichtiger Hinweis für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- bei Verlust / Diebstahl der ZB II (Fahrzeugbrief) ist die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes durch die Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008584.php
- Druckdatum
- 23.11.2024 18:48