Personalausweis - Abholung
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis / Kinderausweis des Antragstellers
(Der alte Ausweis wird auf Wunsch ungültig gemacht und wieder ausgehändigt.) - ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers, aus der hervorgeht, ob der PIN-Brief angekommen ist
- ggf. Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- ggf. Eheurkunde im Original (bei Antragstellung vor Eheschließung auf neuen Familiennamen)
- ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Gebühren
keine
Fristen
Der Personalausweis steht Ihnen nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen PIN-Brief.