Personalausweis - Abholung 

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis / Kinderausweis des Antragstellers
    (Der alte Ausweis wird auf Wunsch ungültig gemacht und wieder ausgehändigt.)
  • ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers, aus der hervorgeht, ob der PIN-Brief angekommen ist
  • ggf. Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • ggf. Eheurkunde im Original (bei Antragstellung vor Eheschließung auf neuen Familiennamen)
  • ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten

Gebühren

keine

Fristen

Der Personalausweis steht Ihnen nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen PIN-Brief.