Änderung technischer Daten in den Fahrzeugdokumenten
Beschreibung
Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug in den Fahrzeugdokumenten.
Der Eintrag der technischen Änderung ist erforderlich, wenn dies durch den Sachverständigen auf dem Gutachten entsprechend vermerkt ist.
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.
Hinweise:
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Änderung der Fahrzeugdokumente kann nurin der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Änderung der Fahrzeugdokumente ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
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Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
- Gutachten des Sachverständigen
- bei Eintragung eines Partikelminderungssystems: die Einbaubescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt, Teile-ABE (Betriebserlaubnis); in Einzelfällen ist eine Abnahme von einer Prüforganisation erforderlich
- zusätzlich eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
bei Gewerbetreibenden zusätzlich:
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
bei juristischen Personen zusätzlich:
- der Handelsregisterauszug
- die Gewerbeanmeldung (nicht älter als ein Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
11,10 Euro - Mindestgebühr für technische Änderung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
- ca. 15 Minuten
Rechtsgrundlagen
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 19 i.V.m. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009039.php
- Druckdatum
- 23.11.2024 19:19