Änderung technischer Daten in den Fahrzeugdokumenten

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
  • Gutachten des Sachverständigen
  • bei Eintragung eines Partikelminderungssystems: die Einbaubescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt, Teile-ABE (Betriebserlaubnis); in Einzelfällen ist eine Abnahme von einer Prüforganisation erforderlich
  • zusätzlich eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

bei Gewerbetreibenden zusätzlich:

  • die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)

bei juristischen Personen zusätzlich:

  • der Handelsregisterauszug
  • die Gewerbeanmeldung (nicht älter als ein Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
  • die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers

Gebühren

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

11,10 Euro - Mindestgebühr für technische Änderung

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall.

  • ca. 15 Minuten

Voraussetzungen

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden