Straßensondernutzung - Handel / Gastronomie
Erforderliche Unterlagen
Die beabsichtigte Sondernutzung darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen bzw. behindern.
Für jede öffentliche Verkehrsfläche ist eine Antragsstellung (formlos) vor Beginn der geplanten Maßnahme notwendig. Hierzu können Sie persönlich in den Diensträumen der Straßenverkehrsbehörde vorsprechen oder das Antragsformular nutzen und Ihren Antrag schriftlich oder per E-Mail einreichen. In jedem Fall bedarf es einer eigenhändigen Unterschrift.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name des Antragsteller (natürliche oder juristische Person)
- Anschrift
- Telefon
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- Größe der Nutzungsfläche
- Dauer der Sondernutzung
- Lageskizze der beanspruchten Fläche
Folgende Unterlagen sind in Abhängigkeit der jeweiligen Sondernutzung beizufügen:
- Kopie Gewerbeanmeldung / Reisegewerbekarte (bei Erstanträgen)
- Kopie Personalausweis (nur bei Händler)
- ggf. Kopie Aufenthaltstitel
- ggf. Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein bei Kfz - Nutzung)
Gebühren
Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung eine Gebühr zu entrichten.
ca. 25,00 - 110,00 Euro - Verwaltungsgebühr (in Abhängigkeit von der Nutzungsart und dem Verwaltungsaufwand)
Die Festsetzung der Gebühr erfolgt im Zuge der abschließenden Bearbeitung Ihres Antrages.
Unter Downloads / Links finden Sie einen Auszug der Gebührenübersicht.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§§ 18, 20 und 47 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Ziffer 263 / 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
3 - 8 Wochen (ja nach Umfang und Art der Sondernutzung)