beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister
Kurzbeschreibung
BITTE BEACHTEN SIE:
Anträge auf Ausstellung von beglaubigten Abschriften bzw. Ausdrucken aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können nur per E-Mail, Post oder Telefax gestellt werden.
Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.
Die Urkunden werden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post versendet. Bitte übersenden Sie kein Bargeld! Eine persönliche Vorsprache im Standesamt zur Abholung von Urkunden ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Beschreibung
Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.
Das Standesamt stellt aus den Personenstandsregistern folgende Urkunden aus
- beglaubigte Registerabschriften (wenn der Eintrag im Papierform geführt wird) oder
- beglaubigte Registerausdrucke (wenn der Eintrag elektronisch geführt wird)
und zwar für alle Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle, die sich ereignet haben
- in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
- in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
- im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.
Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch beglaubigte Registerausdrucke und Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden aus den Personenstandsregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.
Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.
Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.
Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.
Die/Der beglaubigte Registerabschrift oder -ausdruck wird ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.
Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.
Landeshauptstadt Potsdam
Stadtarchiv
Helene-Lange-Str. 14
14469 Potsdam
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | urkundenstellerathaus.potsdamde |
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Erforderliche Unterlagen
- Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Personalausweis / Reisepass in Kopie
- ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- /Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis- /Reisepasskopie im Original des Bevollmächtigten)
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.
- bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
- bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
- bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
- bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner
Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...
- sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
- ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.
Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Gebühren
15,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde
7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
12,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können
Bearbeitungsdauer
- Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.
Downloads / Links
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009390.php
- Druckdatum
- 15.10.2024 01:22