Immissionsschutz – Ausnahmezulassung für Tongeräte auch in der Nachtruhe

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmezulassung zur Benutzung von Tongeräten sowie Beeinträchtigung der Nachtruhe

Gebühren

  • 70,00 - 530,00 Euro für Veranstaltungen ohne Beeinträchtigung der Nachtruhe

  • 140,00 - 1700,00 Euro für Veranstaltungen mit Beeinträchtigung der Nachtruhe

Bei Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen werden zusätzlich 64,00 Euro berechnet.

Fristen

2 - 4 Wochen