Immissionsschutz – Ausnahmezulassung für Tongeräte auch in der Nachtruhe
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausnahmezulassung zur Benutzung von Tongeräten sowie Beeinträchtigung der Nachtruhe
Gebühren
- 70,00 - 530,00 Euro für Veranstaltungen ohne Beeinträchtigung der Nachtruhe
- 140,00 - 1700,00 Euro für Veranstaltungen mit Beeinträchtigung der Nachtruhe
Bei Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen werden zusätzlich 64,00 Euro berechnet.
Fristen
2 - 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Freizeitlärm-Richtlinie der LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz)
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK)