Saisonkennzeichen
Beschreibung
Änderung der Kennzeichen in Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonzeitraumes
Gültigkeit: Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen
- 2 Monate
- 11 Monate
Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden.
Weitere Informationen:
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.
Hinweise:
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Änderung kann nur in der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Beantragung eines Saisonkennzeichens ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
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Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Vorlage einer Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
- gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
- zusätzlich eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Halters und gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- das / die Kennzeichenschild/er
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
30,00 Euro - Mindestgebühr für den Wechsel der Kennzeichenart
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- ca. 15 Minuten
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009860.php
- Druckdatum
- 23.11.2024 19:14