Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
- Keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben, z.B.
- voraussichtliche dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
- aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung keine alleinige Teilnahme am öffentlichen Leben
- kein gültiges Ausweisdokument
- keinen gültigen Personalausweis und / oder keinen gültigen Reisepass
(z.B. Ablauf der Gültigkeit oder Verlust bzw. Diebstahl) - deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- wohnhaft und gemeldet in Potsdam
- Zweitwohnsitz in Potsdam reicht nicht aus
Erforderliche Unterlagen
Antragsstellung persönlich / per Post
- Schriftlicher Antrag (Formular „Befreiung von der Ausweispflicht“)
- Nachweis, dass die betroffene Person nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann (zum Beispiel durch eine Bescheinigung oder Stempel und Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
- Soweit vorhanden: alter abgelaufener Personalausweis oder alter abgelaufener Reisepass im Original
Der Antrag mit Nachweis der Immobilität und abgelaufene Dokumente kann von der betroffenen Person auch selbst auf dem Postweg eingereicht werden.
Antragstellung durch eine Vertreterin / Vertreter:
- Nachweis, dass die betroffene Person nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann (zum Beispiel durch eine Bescheinigung oder Stempel und Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
- Soweit vorhanden: alter Personalausweis oder alter Reisepass im Original
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht, Vorsorgevollmacht die Behördengänge umfasst oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Der Antrag in Vertretung ist vornehmlich persönlich in der Behörde unter Vorlage der genannten Unterlagen und Dokumente im Original zu stellen.
Anträge auf dem Postweg in Vertretung sind nur möglich, wenn Vertretungsvollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person als beglaubigte Kopie beigefügt sind und der Nachweis der Immobilität der betroffenen Person durch Bescheinigung oder Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular durch genannte Stellen erbracht werden kann. Der abgelaufene Reisepass und/oder Ausweis ist ebenfalls zu übersenden.
Gebühren
keine
Bearbeitungsdauer
2-3 Wochen
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000010129.php
- Druckdatum
- 21.11.2024 12:36