Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht 

Erforderliche Unterlagen

Antragsstellung persönlich / per Post

  • Schriftlicher Antrag (Formular „Befreiung von der Ausweispflicht“)
  • Nachweis, dass die betroffene Person nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann (zum Beispiel durch eine Bescheinigung oder Stempel und Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
  • Soweit vorhanden:  alter abgelaufener Personalausweis oder alter abgelaufener Reisepass im Original

Der Antrag mit Nachweis der Immobilität und abgelaufene Dokumente kann von der betroffenen Person auch selbst auf dem Postweg eingereicht werden.

Antragstellung durch eine Vertreterin / Vertreter:

  • Nachweis, dass die betroffene Person nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann (zum Beispiel durch eine Bescheinigung oder Stempel und Unterschrift auf dem beigefügten Antragsformular der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
  • Soweit vorhanden:  alter Personalausweis oder alter Reisepass im Original
  • Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht, Vorsorgevollmacht die Behördengänge umfasst oder einen Betreuer-Ausweis
  • Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Der Antrag in Vertretung ist vornehmlich persönlich in der Behörde unter Vorlage der genannten Unterlagen und Dokumente im Original zu stellen.  

Anträge auf dem Postweg in Vertretung sind nur möglich, wenn Vertretungsvollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person als beglaubigte Kopie beigefügt sind und der Nachweis der Immobilität der betroffenen Person durch Bescheinigung oder Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular durch genannte Stellen erbracht werden kann. Der abgelaufene Reisepass und/oder Ausweis ist ebenfalls zu übersenden.

Gebühren

keine

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen

Rechtsgrundlagen