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Vaterschaftsanerkennung - Beurkundung durch das Standesamt

Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen für neugeborene Kinder erfolgt im Standesamt im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung.
Für Vorgeburtliche oder nachträgliche Vaterschaftsanerkennungen wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.

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